Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier findet ihr umfassende Informationen rund um das Mieten eines Wohnmobils oder Wohnwagens bei uns. Sollten Fragen offen bleiben, könnt ihr uns gern eine Nachricht senden oder telefonisch unter 0172-7018038 nachfragen.
Wer darf fahren? Welchen Führerschein benötige ich und gibt es ein Mindestalter?
All unsere Wohnmobile haben ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5t. Somit benötigt ihr einen Führerschein der Klasse B (bzw. Klasse 3), um damit fahren zu dürfen. Außerdem solltet ihr mindest 18 Jahre alt sein und seit über einem Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sein. Ein weiterer Fahrer kann bei Abholung des Fahrzeugs kostenlos in den Vertrag aufgenommen werden. Dazu ist es wichtig, dass Führerschein und Personalausweis vorgelegt werden. Der Mieter übernimmt die Haftung für den zusätzlichen Fahrer.
Was ist im Mietpreis enthalten und wonach richten sich die Preise?
Im Preis berücksichtigt ist die Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung (1.500.- € Selbstbeteiligung im Schadensfall) sowie die Übergabepauschale in Höhe von 139.- €. Diese enthält unter anderem eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeuges, die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche) und die benötigten Chemikalien für das WC. Kosten für Kraftstoff, Maut, Stellplatzgebühren, Bußgelder und sonstige Strafgebühren trägt der Mieter selbst. Für die Bearbeitung entsprechender Vorgänge berechnen wir jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von je 25.- €.
Wir berechnen den ersten und letzten Miettag voll. Somit habt ihr die Möglichkeit, das Fahrzeug bereits am Vormittag zu übernehmen und müsst es am Tag der Rückgabe erst am Nachmittag zurückbringen.
Wann und wie müssen wir bezahlen?
Nachdem ihr gebucht habt erhaltet ihr von uns per Mail eine Buchungsbestätigung inkl. der Rechnung. Bei langfristig geplanten Buchungen wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Rechnungsbetrags mit erhalt dieser Rechnung fällig. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn bei uns eingehen. Verbleiben bereits bei der Buchung weniger als 30 Tage bis zum Mietbeginn, wird der volle Buchungsbetrag unmittelbar fällig. Sollten die Zahlungen nicht fristgemäß bei uns eingehen, behalten wir uns die Stornierung der Buchung vor.
Kann unsere Buchung storniert werden?
Es kann natürlich immer etwas Unvorhergesehens passieren, wodurch sich eure Reisepäne kurzfristig ändern. Für diesen Fall könnt ihr Buchungen in Rücksprache mit uns unter Leistung der folgenden Gebühren stornieren:
bis zu 50 Tagen vor Mietbeginn 25% des Buchungspreises
bis zu 20 Tagen vor Mietbeginn 50% des Buchungspreises
und bei weniger als 20 Tagen vor Mietbeginn 80% des Buchungspreises.
Solltet ihr eure Reise aufgrund einer allgemeinen Ausgangssperre nicht antreten können, stornieren wir auf euren Wunsch die Buchung und erstatten bereits geleistete Zahlungen vollständig an euch zurück.
Wie sind die Fahrzeuge versichert? Wie hoch ist die zu hinterlegende Kaution?
All unsere Fahrzeuge verfügen über eine Haftpflichtversicherung. Zusätzlich ist auch eine Vollkaskoversicherung, mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500.- € je Schadensfall, enthalten. Eine Kaution in Höhe von 1.500.- € ist spätestens zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung bei uns in Bar oder vorab per Überweisung zu hinterlegen. Wie verhalten wir uns bei einem Unfall oder anderweitigem Schaden?Sollte das gemietete Fahrzeug einen Unfall erleiden oder entwendet werden seid ihr verpflichtet unverzüglich die Polizei zu rufen und uns darüber zu informieren. Im Handschuhfach findet ihr ein Schadensprotokoll, das vollständig ausgefüllt werden muss. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürft ihr nicht anerkennen.
Worauf müssen wir bei der Rückgabe achten?
Wenn ihr das Fahrzeug abholt ist es außen und innen gereinigt, der Tank ist voll und sollten Schäden vorhanden sein, weisen wir euch bei Übergabe darauf hin. Genau so erwarten wir auch die Rückgabe von euch. Achtet darauf, dass das Wohnmobil in einem Zustand ist, in dem auch der nachfolgende Mieter Freude daran hat. Sollte unterwegs oder auf einem Campingplatz ein Kratzer, eine Delle oder eine andere Beschädigung entstehen, informiert uns bitte bei der Rückgabe darüber. Sollte sich das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht in einem angemessenen Zustand befinden, berechnen wir für die Entleerung des Abwassertanks pauschal 80.- €, für die Leerung der Toilette 120.- €, für die Reinigung des Innenraums 150.- € und für die Außenreinigung 60.- €. Solltet ihr die Reinigung des Fahrzeuges generell uns überlassen wollen, informiert uns bitte bereits bei der Buchung darüber, damit wir entsprechend planen können.
Was passiert wenn das von uns gemietete Wohnmobil vor Mietbeginn ausfällt?
Sollten wir – beispielsweise aufgrund eines Diebstahls oder Totalschadens – nicht mehr in der Lage sein, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, erhaltet ihr die vollständige Miete zurückerstattet. Einen zusätzlichen Schadensersatzanspruch könnt ihr jedoch nicht geltend machen. Natürlich sind wir in diesem Fall bestrebt, euch ein adäquates Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Dies können wir jedoch nicht garantieren.
Weitere Bedingungen
Der Mieter darf keinem Dritten Rechte am gemieteten Fahrzeug einräumen oder Rechte aus dem Mietvertrag abtreten.
Der Mieter haftet für Schäden unbeschränkt, sofern und soweit der Versicherer nicht leistet, vor allem wenn der Mieter oder die von Ihm beauftragten und benannten Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und/oder durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Fahrzeughöhe und -breite) sowie durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung verursacht werden. Der Mieter haftet auch uneingeschränkt für alle Schäden, die auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf die Ladung selbst beruhen. Für Schäden die durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, werden dem Mieter 300.- € Aufwandsentschädigung je Schaden in Rechnung gestellt.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehrsbeförderungen, zu allgemeinen gewerblichen oder gewerbeähnlichen Zwecken sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu benutzen. Der Mieter haftet dem Vermieter für durch den vertragswidrigen Gebrauch entstandenen Schaden.
Der Vermieter darf den Mietvertrag fristlos kündigen oder die Mietsache zurückzubehalten, wenn der Mieter oder ein im Mietvertrag genannter Fahrer bei Übergabe der Mietsache keine gültige Fahrerlaubnis und einen gültigen Ausweis vorlegen kann.
Soweit eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist, berührt es nicht die Geltung der Übrigen.